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In meiner Kanzlei werden Sie in Fragen des Strafrechts und der dazugehörigen Rechtsgebiete umfassend und kompetent beraten.

Fragen des Strafrechts sind immer dann relevant, wenn Sie Kontakt mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder einer Behörde haben. Diese Kontakte können unterschiedlicher Natur sein:

•  Sie treffen auf einen Polizeibeamten, sei es im Straßenverkehr, im Rahmen einer Hausdurchsuchung, anläßlich Ihrer Festnahme oder aufgrund eines Telefonanrufs oder eines Hausbesuchs durch Polizeibeamte.

•  Sie bekommen eines der folgenden Schriftstücke zugesandt:
– Anhörungsbogen
– Beschuldigten-/Zeugenvorladung
– Bußgeldbescheid
– Strafbefehl
– Anklageschrift

Bei Vorwürfen gegen Sie sollten Sie sich mit Aussagen zurückhalten und erst eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, bevor Sie sich in eine schwierige Situation bringen. Auch wenn man Ihnen den Eindruck vermittelt, Sie müssten sofort reagieren: Es gibt keine Rechtspflicht zu einer sofortigen Reaktion und es ist immer sinnvoll, zunächst Rat einzuholen.

Die Ermittlungsbehörde, die einen Vorgang anlegt und bearbeitet, ist auch bestrebt, diesen Vorgang „erfolgreich” abzuschließen. Mit anderen Worten: Ein ermittelnder Polizeibeamter ist bestrebt, einen Vorwurf „wasserdicht” zur Vorlage bei der Staatsanwaltschaft vorzubereiten, damit dort die Voraussetzung zur Erhebung der Anklage besteht. Es liegt auf der Hand, dass Ermittlungsbeamte es nicht als „Erfolg” ansehen, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden muss.

Aufgabe des Strafverteidigers ist es, den Beschuldigten umfassend zu beraten. Er verschafft sich zunächst einen Überblick über den Umfang der Vorwürfe und des Ermittlungsstandes. Dies geschieht durch die Informationen des Mandanten und durch Akteneinsicht. Das Recht zur Akteneinsicht steht nur einem Rechtsanwalt zu, nicht dem Betroffenen oder Beschuldigten.

Sie kennen als Beschuldigter oder Betroffener den Stand der Ermittlungen nicht. Deshalb sollten Sie sich auch noch nicht dazu äußern. Das müssen Sie auch nicht, denn nach den europäischen Menschenrechten hat jeder das Recht zu schweigen – und das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen.

Sie müssen davon ausgehen, dass Ihre Äußerungen erfasst und damit Bestandteil der Akten werden. Es gibt nichts Unangenehmeres, als eine unbedachte Äußerung später im Verfahren richtig stellen zu müssen. Schnell geht so die Glaubwürdigkeit verloren. Gegebenenfalls müssen Sie so lange schweigen, bis Ihnen das Recht eingeräumt wird, mit einem Strafverteidiger zu sprechen – selbst wenn es 48 Stunden dauert.

Es liegt in der Natur des Menschen, auf Vorwürfe unmittelbar abwehrend zu reagieren. Diese Reaktionen sind aber oft unbedacht, zu kurz gedacht und führen nicht selten zu inakzeptablen Folgen. Den Weg zu einer vernünftigen Reaktion kann Ihnen ein kompetenter Strafverteidiger zeigen, nachdem er sich umfassend informiert hat.

 

Warum einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen?

Auch in der Rechtsanwaltschaft hat sich die Spezialisierung durchgesetzt. Die fortschreitende Verfeinerung des Rechtssystems hat dazu geführt, dass der klassische Rechtsanwalt, der sich in allen Bereichen des Rechts auskennt und immer einen fundierten Rat auf dem Stand der neusten Gesetzgebung und Rechtsprechung erteilen kann, in der Praxis kaum noch anzutreffen ist.

Da aber in jedem Rechtsgebiet Rat auf qualitativ höchster Stufe gewährleistet werden soll, hat die Bundesrechtsanwaltskammer seit einigen Jahren verschiedene Fachanwaltschaften eingerichtet und zugelassen.

Durch die besonderen Anforderungen an den „Fachanwalt für Strafrecht” ist gewährleistet, dass Sie qualitativ hochwertigen Rat unter Einbeziehung der aktuellen Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten.

Von derzeit ca. 164.000 Rechtsanwälten sind nur etwa zwei Prozent Fachanwälte für Strafrecht. Diese relativ geringe Anzahl von Fachanwälten für Strafrecht und die besonderen Zuständigkeitsregelungen der Strafprozessordnung führen dazu, dass Fachanwälte für Strafrecht regelmäßig im gesamten Bundesgebiet tätig sind.

Auch meine Kanzlei verteidigt in Straf- und Ordnungswidrigkeitssachen im gesamten Bundesgebiet und vertritt in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.